Elternberatung nach
§ 95 Abs. 1a AußStrG
Themen
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gesetzlich verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
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aber auch jegliche Themen rund um Kinder:
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meine/unsere eigenen Erwartungen an das Kind/an den_die Partner_in reflektieren
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unser Kind mag den anderen mehr als mich
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gemeinsame Elternschaft (auch für getrennte Paare)
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individuelle Freiräume "trotz" Elternschaft
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unterschiedliche Erziehungsvorstellungen - wie wir gemeinsam an einem Strang ziehen
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Grenzen - erkennen und wahren
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Paarbeziehung auch als Eltern leben
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und vieles mehr
LGBTQIA+ friendly
Setting
Die Beratungsgespräche finden mit beiden Eltern (nach § 95 Abs. 1a AußStrG) oder auch im Einzelsetting statt.
Die Gespräch sind für Eltern, die Unterstützung in jeglicher Art und Weise benötigen. Ob Sie eigene Kinder, Adoptivkinder und/oder Pflegekinder haben, in einer Beziehung leben oder verheiratet, getrennt/geschieden sind oder die Herausforderungen einer Patchworkfamilie meistern, ist nicht von Belang. Voraussetzung ist, dass Sie gemeinsam für das Wohl ihres Kindes/ihrer Kinder etwas tun möchten.
Sonstiges
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Termine nach Vereinbarung (samstags)
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Dauer: für ein Gespräch im Einzelsetting benötigen wir eine Einheit (50 Minuten) und für ein Gespräch mit einem Elternpaar 1,5 Einheiten (80 Minuten). Die Gespräche finden ohne die Anwesenheit der Kinder statt!
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Kosten: 85 € für eine Einheit, 125 € für beide Eltern für die gesamten 80 Minuten.
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Absageregelung: die Absage einer Einheit ist bis zu 48 Stunden im Vorhinein kostenfrei möglich. Nicht oder zu spät abgesagte Stunden werden in Rechnung gestellt.